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Wertermittlung

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Wertermittlung
Sie sind eine Privatperson oder eine Firmenkunde?

Sie suchen unabhängige und unparteiische Unterstützung bei der Analyse, Prognose und Wertermittlung von Grundstücken oder Immobilien?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder Post an unseren Hauptsitz in Wiesbaden oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 6127 / 7 05 86 47 .


Sugomori Ltd. & Co. KG
Nelkenstr. 2
D-65207 Wiesbaden






Herzlichst,
Ihre Familie Pühl und das SUGOMORI Team

Kontakt


Was können wir Ihnen anbieten?

Gerne unterstützen unsere Sachverständigen Sie bei der unabhängigen und unparteiischen Analyse, Prognose und Wertermittlung Ihrer Liegenschaft.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Wertermittlung von Grundstücken, Immobilien und Immobilienportfolios für Privatpersonen und Firmenkunden. Unser Qualitätsanspruch bei der objektiven Wertermittlung impliziert, dass Sie vollständig, begründet und auch für Laien verständlich und nachvollziehbar ist.


Welche Anlässe für eine Wertermittlung bei Grundstücke und Immobilien gibt es?
  • Wertermittlung vor dem geplanten Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie
  • Wertermittlung vor dem geplanten Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie
  • Wertermittlung aufgrund einer Vermögensauseinandersetzung um ein Grundstück oder eine Immobilie
  • Wertermittlung aufgrund einer Ehescheidung
  • Wertermittlung im Rahmen eines Erbfalls
  • Wertermittlung im Rahmen einer Schenkung
  • Wertermittlung im Rahmen eines Rechtes an einem Grundstück oder einer Immobilie
  • Wertermittlung im Rahmen einer Belastung an einem Grundstück oder einer Immobilie
  • Wertermittlung im Rahmen der Bilanzierung eines Grundstückes oder einer Immobilie nach IFRS



Welche Wertermittlungsverfahren für Grundstücke und Immobilien bieten wir Ihnen an?
  • Ermittlung des Marktwertes bei Grundstücken und Immobilien nach § 194 BauBG
  • Ermittlung des Verkehrswertes nach § 74 a Abs. 5 ZVG
  • Ermittlung des Beleihungswertes nach der Verordnung nach BelWertV
  • Immobilien- und Marktanalysen zum Beispiel im Rahmen eine Due Diligence Prüfung (DD-Prüfung)
  • Simulationsberechnungen als Basis für Investitionsentscheidungen nach dem Discounted-Cash-Flow Verfahren (DCF-Verfahren)
  • Simulationsberechnungen als Basis für Investitionsentscheidungen nach dem Ellwood Verfahren


Was kostet eine Wertermittlung nach § 194 BauBG für Grundstücke und Immobilien?

Das Honorar für die Wertermittlung nach § 194 BauBG richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nachzulesen im § 34 HOAI. Diese Vorschrift besteht aus einer Honorartafel, die Mindestsätze und Höchstsätze von Honoraren für Wertermittlungen in zwei Stufenqualitäten regelt:

1. Normalstufe
2. Schwierigkeitsstufe


Die Berechungsgrundlage für das anfallende Honorar der Wertermittlung bildet der zum Stichtag ermittelte Wert des Grundstückes oder der Immobilie.

Erfolgt die Auftragserteilung zur Wertermittlung mündlich, so gelten nach § 4 HOAI die Honorar Mindestsätze der Normalstufe als vereinbart.

Wenn vorab eine schriftliche Beauftragung erfolgte kann die Wertermittlung auch nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten der Honorartafel zugeordnet werden und diese in begründetet Ausnahmefällen auch überschreiten     (§ 34 Abs. 5 HOAI). Diese sogenannten "Schwierigkeiten" bei der Wertermittlung sind in drei Kategorien unterteilt und können insbesondere vorliegen bei
:


Kategorie 1 : Wertermittlungen

  • Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte
  • Umlegungen und Enteignungen
  • Steuerlichen Bewertungen
  • Unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • Berücksichtigung von Schadensgraden
  • Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages

Kategorie 2: Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muß

  • Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben
  • Feststellung der Roheinnahmen
  • Feststellung der Bewirtschaftungskosten
  • Örtliche Aufnahme der Bauten
  • Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl
  • Ergänzung vorhandener Grundriß- und Schnittzeichnungen

Kategorie 3: Wertermittlungen

  • Für mehrere Stichtage
  • Die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern

Bei Grundstücks- und Immobilienwerten < 25.565,00 Euro wird das Honorar der Wertermittlung als Zeithonorar oder als Pauschalhonorar berechnet und muss schriftlich beauftragt werden.

Bei Grundstücks- und Immobilienwerten > 25.564.594,00 Euro kann das Honorar für die Wertermittlung frei vereinbart und muss schriftlich beauftragt werden.

Desweiteren ist es nach § 7 HOAI möglich, Nebenkosten der Wertermittlung pauschal oder nach Einzelnachweis abzurechnen. Diese Vereinbarung bedarf allerdings der Schriftform.


Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI

Wert
Euro

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

von

bis

von

bis

Euro

Euro

25.565

225

291

281

435

50.000

323

394

384

537

75.000

437

537

517

733

100.000

543

664

643

910

125.000

639

780

755

1.062

150.000

725

881

856

1.203

175.000

767

938

912

1.278

200.000

860

1.051

1.017

1.432

225.000

929

1.131

1.095

1.544

250.000

977

1.193

1.157

1.628

300.000

1.071

1.304

1.264

1.779

350.000

1.149

1.397

1.356

1.908

400.000

1.207

1.479

1.425

2.012

450.000

1.266

1.546

1.490

2.104

500.000

1.318

1.611

1.559

2.198

750.000

1.563

1.912

1.847

2.610

1.000.000

1.776

2.180

2.104

2.965

1.250.000

1.981

2.417

2.336

3.292

1.500.000

2.164

2.644

2.548

3.599

1.750.000

2.357

2.877

2.780

3.917

2.000.000

2.510

3.062

2.956

4.165

2.250.000

2.671

3.249

3.150

4.437

2.500.000

2.856

3.487

3.382

4.757

3.000.000

3.152

3.849

3.724

5.253

3.500.000

3.450

4.194

4.079

5.771

4.000.000

3.729

4.569

4.410

6.250

4.500.000

4.082

5.027

4.837

6.851

5.000.000

4.348

5.314

5.148

7.274

7.500.000

5.706

6.973

6.762

9.511

10.000.000

7.071

8.555

8.242

11.719

12.500.000

8.340

10.180

9.903

13.974

15.000.000

9.369

11.433

10.980

15.440

17.500.000

10.547

12.776

12.386

17.350

20.000.000

11.268

13.788

13.368

18.856

22.500.000

12.328

15.163

14.692

20.661

25.000.000

13.443

16.593

16.068

22.634

25.564.594

13.692

16.914

16.377

23.085

 



Welche Umstände bei der Wertermittlung nach § 194 BauBG führen zu einer Reduzierung des Honorar?

Die Honorare der Wertermittlung mindern sich nach § 34 Abs. 6 und  § 34 Abs. 7 HOAI um:
  • 30 % bei Überschlagswerterimttlungen nach Vorlagen von Versicherungen und Banken
  • 20 % bei Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehen des Sachwertes oder des Ertragswertes
  • 20% bei Umrechnungen von bereitsfestgestellen Wertermittlungen auf einen anderen Stichtag
  • 20% bei Ergänzungen einer Wertermittlung (zum Beispiel bei Feststellungen)


Herzlichst,

Ihre Familie Pühl und das Sugomori Team

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