Sie suchen einen kompetenten Immobilienpartner der Sie beim Kauf einer Wohnimmobilie professionell unterstützt?
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Sugomori Ltd. & Co. KG
Nelkenstr. 2
D-65207 Wiesbaden
Was gibt es vor dem Kauf einer Wohnimmobilie zu beachten?
Der Kauf einer Wohnmmobilie kann eine sehr sinnvolle Kapitalanlage sein. Es handelt sich jedoch immer um eine Kapitalanlage, bei der es Verlustrisiken geben kann, weil sich Marktpreise ändern oder Mängel an der Substanz auftreten können. Das zu entscheiden hängt von vielen Einzelheiten des betreffenden Immobilienobjektes ab.
Bitte prüfen und rechnen Sie deshalb vor dem Kauf einer Wohnimmobilien genau. Wir unterstützen Sie nach bestem Wissen und Gewissen als Makler beim Ihrem Kauf Ihrer Wohnimmobilie, aber eine absolute Sicherheit kann und wird es nicht geben.
Denn: Immobilien werden "gekauft wie gesehen". Im Klartext bedeutet das, potenziell erkennbare Mängel gehen zu Lasten des Käufers und können nicht im Nachinein noch eingeklagt werden. Es können keine Nachbesserungen eingefordert werden und ein nachträglicher Kaufpreisnachlass ist auch nicht möglich. Im schlimmsten Fall bleibt der Käufer einer Wohnimmobilien also auf allen Kosten sitzen. Deshalb lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl des geeigneten Immobilienobjektes und planen Sie anschliessend aussreichend Zeit zu dessen genauer Prüfung vor dem Kauf ein.
Hier empfehlen wir als Makler, die einzelne Gewerke von einem neutralen, unabhängigen Bausachverständige vor dem Kauf der Wohnimmobilie überprüfen zu lassen. Gerne benennen wir Ihnen einen Bausachverständigen in der Nähe Ihres potenziellen Kaufobjektes. Dieser Bausachverständige rechnet allerdings sein Honorar separat mit Ihnen ab, damit seine Neutralität und Unabhängigkeit als Bausachverständiger gewahrt bleibt.
Welche Gewerke werden in der Regel durch den Bausachverständigen begutachtet?
Bitte prüfen und rechnen Sie deshalb vor dem Kauf einer Wohnimmobilien genau. Wir unterstützen Sie nach bestem Wissen und Gewissen als Makler beim Ihrem Kauf Ihrer Wohnimmobilie, aber eine absolute Sicherheit kann und wird es nicht geben.
Denn: Immobilien werden "gekauft wie gesehen". Im Klartext bedeutet das, potenziell erkennbare Mängel gehen zu Lasten des Käufers und können nicht im Nachinein noch eingeklagt werden. Es können keine Nachbesserungen eingefordert werden und ein nachträglicher Kaufpreisnachlass ist auch nicht möglich. Im schlimmsten Fall bleibt der Käufer einer Wohnimmobilien also auf allen Kosten sitzen. Deshalb lassen Sie sich Zeit bei der Auswahl des geeigneten Immobilienobjektes und planen Sie anschliessend aussreichend Zeit zu dessen genauer Prüfung vor dem Kauf ein.
Hier empfehlen wir als Makler, die einzelne Gewerke von einem neutralen, unabhängigen Bausachverständige vor dem Kauf der Wohnimmobilie überprüfen zu lassen. Gerne benennen wir Ihnen einen Bausachverständigen in der Nähe Ihres potenziellen Kaufobjektes. Dieser Bausachverständige rechnet allerdings sein Honorar separat mit Ihnen ab, damit seine Neutralität und Unabhängigkeit als Bausachverständiger gewahrt bleibt.
Welche Gewerke werden in der Regel durch den Bausachverständigen begutachtet?
- Keller auf Feuchtigkeit
- Rückstausicherheit der Kellerräume
- Entwässerung
- Thermografie der Immobilie (Energetischer Check/ Energieausweis)
- Fassade, der Außenwände, der Balkone/Terassen/Brüstungen auf Beschädigungen und Risse
- Außenfenster (Energetischer Check)
- Fensterbänke und Markisen/Jalousien auf Funktionstüchtigkeit
- Dachaufbauten und Dachhaut auf Dämmzustand und Beschädigung
- Dauchraums und des Dachstuhls
- Dachrinne
- Kamin und der Verkleidung
- Außentüren und Haupteingänge auf Funktion
- Innentüren und Wände
- Treppenhauses und der Geschosstreppen
- Fußböden und der Geschossdecken
- Heizung und der Warmwasseraufbereitung hinsichtlich der Technik und Wartung
- Wasser- und Abwasserleitungen soweit sichtbar
- Haustechnischen Installationen wie WC, Bad, Küche etc.
- Elektroverteilung
- Hausanschlüsse
- Garage(n) und Garagendach
Warum ist Prävention und Käuferschutz beim Kauf von Wohnimmobilien wichtiger denn je?
Weil seit Mitte der neunziger Jahre in Deutschland zum Teil zu deutlich überhöhten Preisen Immobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft werden. Bei diesen Immobilien ist der Verkehrswert erheblich geringer als der Kredit, den der Käufer zur Finanzierung des Kaufs aufgenommenen hat.
Kommt es nun zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleidet der Betroffene teils existenzbedrohende Verluste.
Herzlichst,
Ihre Familie Pühl und das SUGOMORi Team
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