Kauf einer Immobilie

Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden - davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite aufzunehmen. Für Käufer wie Verkäufer geht es meist um Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren.
Kauf einer Immobilie
Warum ein Notar und ein Notarvertrag?
Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen sowie Erbbaurechte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

Dem Notar als unparteiischer, neutraler Berater hat das Gesetz die Aufgabe übertragen, Käufer wie Verkäufer vor Fallstricken zu bewahren. Der Notar garantiert beiden Seiten optimale juristische Beratung. Er setzt Ihre Vereinbarungen in einen wasserdichten Vertrag um, schlägt sachgerechte Regelungen vor und erläutert den Inhalt des Vertrags. Der Vertragsentwurf des Notars ist bereits juristisch ausformuliert. Lesen Sie ihn dennoch gründlich durch. Haben Sie Zweifel oder Fragen, können Sie sich - selbstverständlich ohne Mehrkosten - an den Notar wenden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit.



Für viele Notarverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern hat der Gesetzgeber eine Bedenkfrist von vierzehn Tagen bis zur verbindlichen Unterschrift eingeführt. Haben Sie sich entschieden und sind Sie mit der anderen Seite einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor. Zusätzlich übernimmt der Notar die Abwicklung des Kaufvertrags, besorgt behördliche Genehmigungen, stellt bei Gericht die notwendigen Anträge und kümmert sich um die Löschung von Belastungen im Grundbuch. Der Notar ist der Wegweiser im Behördendschungel.

Der Notar veranlasst die Eintragung einer Vormerkung zum Schutz des Käufers und er verwaltet, soweit erforderlich, den ihn anvertrauten Kaufpreis auf einem Notaranderkonto. Schließlich achtet der Notar darauf, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgt. Wenn der Käufer ein Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommen hat, beurkundet der Notar auch die zur Absicherung der Bank erforderlichen Grundschulden und Hypotheken.

Der Käufer sollte den Finanzierungsplan frühzeitig mit seiner Bank festgelegt haben. Dann kann der Notar die passenden vertraglichen Zahlungsfristen vorschlagen. Wenn die finanzierende Bank dem Notar die für die Grundschuld oder Hypothek erforderlichen Angaben zugeschickt hat, kann der Notar alles so vorbereite, dass diese Sicherheiten im gleichen Termin wie der Kaufvertrag beurkundet werden können. Hierdurch können dem Käufer etwaige Mehrkosten erspart werden. 


Was können wir Ihnen anbieten?

Wir bieten Ihnen professionelle Immobilienkauf- und Finanzierungsberatung an. Gerne unterbreiten wir Ihnen verschiedenen Immobilienkaufangebote und holen für Sie Finanzierungsangebote bei potenziellen Bankpartnern ein, um für Sie die passgenaue Lösung zu finden.

Individuelle Finanzierungen erfordern individuelle Finanzierungslösungen. Falls Sie es wünschen, begleiten wir Sie auch zu den Gesprächen mit Ihren potenziellen Bankpartnern und dem Notar.


Herzlichst,

Ihre Familie Pühl und das SUGOMORI Team

Kontakt